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   OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2021,14647
OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21 (StrVollz) (https://dejure.org/2021,14647)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.05.2021 - 3 Ws 89/21 (StrVollz) (https://dejure.org/2021,14647)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - 3 Ws 89/21 (StrVollz) (https://dejure.org/2021,14647)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 10 GG; § 1 Nr. 8 GKG
    Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an Gefangene nur in Ablichtungen; Weiterleitung von Ablichtungen auch ohne konkrete Verdachtsmomente bei schwerwiegenden Gefahren; Konkrete Gefahren für die Anstalt bei Einbringung psychogener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an Gefangene nur in Ablichtungen; Weiterleitung von Ablichtungen auch ohne konkrete Verdachtsmomente bei schwerwiegenden Gefahren; Konkrete Gefahren für die Anstalt bei Einbringung psychogener ...

  • rechtsportal.de

    Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an Gefangene nur in Ablichtungen; Weiterleitung von Ablichtungen auch ohne konkrete Verdachtsmomente bei schwerwiegenden Gefahren; Konkrete Gefahren für die Anstalt bei Einbringung psychogener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Osnabrück - 17 StVK 4/21
  • OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21 (StrVollz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 184
  • NStZ-RR 2021, 261
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG München, 04.09.2018 - 5 Ws 14/18

    Unterbliebene Weitergabe von Briefeinlagen - in Form von ausgedruckten Fotos - an

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21
    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass das Briefpapier als Trägermaterial in Betracht kommt, dürfte einen generellen Ausschluss jedenfalls nicht rechtfertigen (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 399; OLG München Beschl. v. 4. September 2018, BeckRS 2018, 42159).

    Die bisherigen Ausführungen durch die Antragsgegnerin sind eher vage, ob die Strafvollstreckungskammer diesen Ausführungen gefolgt ist und wenn ja, aus welchen Gründen, lässt der angefochtene Beschluss zudem offen (zu dem Umfang der erforderlichen Ausführungen insgesamt siehe auch OLG München Beschl. v. 4. September 2018, BeckRS 2018, 42159 zu einem ähnlichen gelagerten Fall btr. Briefeinlagen).

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06

    Zulässigkeit der Verweisung auf Schriftstücke in den Akten; Begriff der

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21
    2012, 378; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325; Arloth/Krä, StVollzG, § 115 Rn. 6 mwN).

    Der Tatbestand des Beschlusses muss das Antragsvorbringen des Gefangenen in seinem Kerngehalt wiedergeben, weil andernfalls nicht geprüft und entschieden werden kann, ob das Gericht in Beachtung von Art. 103 Abs. 1 GG dieses Vorbringen zur Kenntnis genommen und erwogen hat (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).

  • OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer;

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21
    2012, 378; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325; Arloth/Krä, StVollzG, § 115 Rn. 6 mwN).
  • OLG Nürnberg, 22.02.1982 - Ws 34/82

    Anhalten von Gefangenenpost; Anhalten von Fotokopien ohne konkrete Überprüfung

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21
    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass das Briefpapier als Trägermaterial in Betracht kommt, dürfte einen generellen Ausschluss jedenfalls nicht rechtfertigen (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1982, 399; OLG München Beschl. v. 4. September 2018, BeckRS 2018, 42159).
  • OLG Celle, 08.02.2017 - 3 Ws 82/17

    Zweifel an der Eignung für den offenen Vollzug wegen einer im geschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21
    Diese Ermessensentscheidung ist im gerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. nur Arloth/Krä aaO § 115 StVollzG Rn. 16 m.w.N.), namentlich dahingehend, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, die richtigen Wertungsmaßstäbe angewendet hat, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie die Grenzen ihres Ermessen eingehalten hat (vgl. Arloth/Krä aaO § 115 StVollzG Rn. 15 m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 1 Ws 538/08 (StrVollz); OLG Celle, Beschluss vom 08. Februar 2017 - 3 Ws 82/17 (StrVollz)).
  • OLG Celle, 31.10.2008 - 1 Ws 538/08

    Existenz eines Anspruchs eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21
    Diese Ermessensentscheidung ist im gerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. nur Arloth/Krä aaO § 115 StVollzG Rn. 16 m.w.N.), namentlich dahingehend, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, die richtigen Wertungsmaßstäbe angewendet hat, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie die Grenzen ihres Ermessen eingehalten hat (vgl. Arloth/Krä aaO § 115 StVollzG Rn. 15 m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 1 Ws 538/08 (StrVollz); OLG Celle, Beschluss vom 08. Februar 2017 - 3 Ws 82/17 (StrVollz)).
  • KG, 14.12.2006 - 5 Ws 480/06

    Briefkontrolle im Strafvollzug: Einbehaltung von Briefeinlagen in Form von

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21
    Denn § 29 NJVollzG gewährleistet nur den schriftlichen Gedankenaustausch mit der Außenwelt und gibt dem Gefangenen nicht das Recht, unbeschränkt Briefeinlagen zu empfangen (vgl. zu dieser Problematik KG, Beschluss vom 14.12.2006 - 5 Ws 480/06 + 605/06 Vollz in NStZ-RR 2007, 125, beck-online).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11

    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21
    Gleichsam ist zu beachten, dass Eingriffe gegenüber Nichtstörern als Adressaten nur ausnahmsweise, als ultima ratio erfolgen dürfen (vgl. OLG Celle, Beschl. vom 9. Februar 2011 - 1 Ws 29/11 - BeckRS 2011, 4500; sowie zu § 4 StVollzG OLG Hamm, Beschl. vom 10. Januar 2013 - 1Vollz (Ws) 695/12 - BeckRS 2013, 3829).
  • OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05

    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21
    Danach muss der Tatbestand insgesamt eine sowohl für die Beteiligten als auch für außenstehende Dritte verständliche, klare, vollständige und richtige Grundlage der Entscheidung bieten (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2005 - 1 Ws 185/05 [StrVollz] -, Nds. Rpfl.
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 Ws 285/08

    Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen nach Bedrohung eines

    Auszug aus OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21
    Gefahren innerhalb der Anstalt betreffen namentlich Leib und Leben der Bediensteten und Gefangenen sowie deren Eigentum (vgl. dazu OLG Karlsruhe BeckRS 2010, 00570).
  • OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 28/05

    Gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen nach neuen Recht

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 1 Vollz (Ws) 695/12

    Störer im Strafvollzug; Sicherungsmaßnahmen gegen Nichtstörer

  • OLG Koblenz, 09.01.1991 - 2 Vollz (Ws) 43/90

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung; Zusendung eines Kataloges an einen

  • OLG Celle, 22.06.2012 - 1 Ws 205/12

    Beteiligte Vollzugsbehörde bei Anfechtung einer Verlegung im Falle einer bereits

  • OLG Hamm, 29.10.1984 - 1 Vollz (Ws) 167/84
  • OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22

    Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive

    Die in der Senatsentscheidung vom 6. Mai 2021 (3 Ws 89/21 (StrVollz)) dargelegten Erwägungen sind nur mit der Maßgabe übertragbar, als dass Einschränkungen der Grundrechte der Sicherungsverwahrten unter dem besonderen Lichte des aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG , Art. 104 Abs. 1 GG folgendem Abstandsgebots zu betrachten sind, mithin die Grenzen für eine Einschränkung (noch) höher liegen als im Strafvollzug.

    Dabei haben sich die notwendigen Feststellungen in ihrem Umfang nicht zuletzt an den Voraussetzungen der zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen zu orientieren (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2021 - 3 Ws 89/21 (StrVollz), BeckRS 2021, 12012).

    Zutreffend ist die Strafvollstreckungskammer davon ausgegangen, dass die Zurückbehaltung des Originalschreibens und Aushändigung einer Kopie nicht durch die §§ 32, 34 Nds. SVVollzG gedeckt sein kann (vgl. zu den entsprechenden Regelungen im NJVollzG: Senat, Beschluss vom 6. Mai 2021 - 3 Ws 89/21 (StrVollz), BeckRS 2021, 12012).

  • OLG Celle, 27.11.2023 - 1 Ws 289/23

    Gefangenenpost; Weiterleitung; Verzögerung; Unverzüglichkeit; Unverzügliche

    Denn es versteht sich nicht von selbst, dass eine derartige Kontrolle eine Verzögerung der Weiterleitung um einen ganzen Arbeitstag bedingt (vgl. Patzak, NStZ 2023, 184 [BGH 18.01.2022 - 2 ARs 223/21] zur Drogenanalyse im Vollzugsalltag "innerhalb weniger Sekunden"; OLG Celle, Beschluss vom 22. Dezember 2022 - 3 Ws 512/22 (StrVollz) -, juris, zur Weiterleitung am nächsten Arbeitstag trotz Postkontrolle).
  • LG Gießen, 13.03.2023 - 1 StVK 194/22
    Eingriffe gegenüber Nichtstörern als Adressaten dürfen deshalb nur ausnahmsweise, als ultima ratio erfolgen (BVerfG, Beschl v. 22.07.2010, 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27.03.2019, 2 BvR 2294/18 = NStZ-RR 2019, 261, 263; OLG Celle, Beschl. v. 06 05 2021, 3 Ws 89/21 (StrVollz) = BeckRS 2021, 12012 Rn. 23; Beschl. v 09 02.2011, 1 Ws 29/11 StrVollz = NStZ 2011, 704, 706 Rn. 13; OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2020, 1 Vollz (Ws) 18/20 = BeckRS 2020, 37710 Rn. 16).
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